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Insolvenz-Ausfallgeld für ein Aufsichtsratsmitglied?

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 1997, 350 Heft 8 v. 20.8.1997

§ 1 Abs 6 Z 2 und Z 4 IESG: Aufsichtsratsmitglieder sind nicht Mitglieder des Organes einer juristischen Person, das zur Vertretung dieser berufen ist. Für sie gilt daher nicht der Anspruchsausschluß des § 1 Abs 6 Z 2 IESG, wenn sie zugleich Arbeitnehmer der insolventen Tochtergesellschaft sind.

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