Art 85 EG-V; VO (EWG)Nr 123/85 der Kommission vom 12. Dezember 1984 über die Anwendung von Art 85 Abs 3 des Vertrages auf Gruppen von Vertriebs- und Kundendienstvereinbarungen über Kraftfahrzeuge: Weder die Bestimmungen des Art 85 Abs 3 noch die VONr 123/85 sind so auszulegen, daß sie der Anwendung einer nationalen Rsp auf dem Gebiet des unlauteren Wettbewerbs entgegenstehen, nach der ein Vertriebsbindungssystem, auch wenn es nach den genannten Bestimmungen freigestellt ist, Außenseitern nur entgegengehalten werden kann, wenn es lückenlos ist.