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Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen im Konkurs nach dem IRÄG 1997

Aufsätzevon Univ.-Ass. Mag. Bettina Nunnerwbl 1997, 313 Heft 8 v. 20.8.1997

I. Einleitung

Die Bestimmungen der KO über die begünstigte Auflösung von Arbeitsverhältnissen im Konkurs des Arbeitgebers und über die konkursrechtliche Einstufung der Beendigungsansprüche der Arbeitnehmer werden durch das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 1997 (IRÄG 1997)1)1)Zum Ministerialentwurf v 11.11. 1996, GZ 13.011/232-I.5/1996 vglMohr, Der Ministerialentwurf des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes 1997, ZIK 1996, 194. neu gefaßt. Vergleichbare Änderungen nimmt dieses Gesetz auch für das Ausgleichsverfahren vor. Damit zieht der Gesetzgeber die Konsequenzen aus den Problemen, die das IRÄG 1994 auf diesem Gebiet hervorgerufen hat2)2)Dazu eingehendNunner, Rechtsfragen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen im Konkurs, ÖJZ 1997, 241 mwN. . Ein weiterer Grund für diese Änderungen liegt im Bestreben des IRÄG 1997, das Recht der Fortführung bzw Schließung insolventer Unternehmen weiterzuentwickeln. Obwohl sich die Mat darüber nicht aussprechen, hängen diese Änderungen wohl auch mit den Plänen zusammen, die Sicherung der Arbeitnehmeransprüche einzuschränken. Beweis für diesen Zusammenhang ist, daß der Ministerrat am 3. Juni 1997 sowohl die RV über das IRÄG 19973)3)734 BlgNR 20. GP. als auch die RV über eine Novelle zum IESG4)4)737 BlgNR 20. GP. beschlossen hat. Für diesen Zusammenhang spricht auch, daß beide Gesetze am 10. Juli 1997 durch den Nationalrat verabschiedet wurden.

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