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Keine unzulässige Förderung fremden Wettbewerbs durch Presseförderung

RechtsprechungWettbewerbsrechtwbl 1997, 307 Heft 7 v. 20.7.1997

§ 1 UWG: Tritt der Staat nicht als Träger seiner hoheitlichen Befugnisse auf, sondern bedient er sich der Rechtsformen, die auch dem Rechtsunterworfenen zur Verfügung stehen, dann handelt er, auch wenn er nicht nach Gewinn strebt, im geschäftlichen Verkehr.

Die Presseförderung ist Teil der Privatwirtschaftsverwaltung.

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