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Zustimmungspflicht eines OHG-Gesellschafters zur Fortsetzung der aufgelösten Gesellschaft

RechtsprechungHandels- und Gesellschaftsrechtwbl 1997, 307 Heft 7 v. 20.7.1997

§§ 109, 119, 131 HGB: Die Fortsetzung einer aufgelösten OHG bedarf grundsätzlich mangels einer gegenteiligen Anordnung im Gesellschaftsvertrag der Zustimmung aller Gesellschafter. Aus der Treuepflicht kann ausnahmsweise eine Verpflichtung zur Zustimmung resultieren.

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