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6. Indirekte Steuern

RechtsprechungEuroparechtwbl 1997, 295 Heft 7 v. 20.7.1997

a) Art 11 u 27 der 6. RL 77/388/EWG des Rates vom 17. 5. 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der MS über die Umsatzsteuer (6. MWSt-RL)

EuGH 29. 5. 1997, Rs C-63/96 (Werner Skripalle).

Staatliche Sondermaßnahmen zur Verhütung von Steuerhinterziehungen und -umgehungen dürfen die grundlegenden Regeln des Art 11 über die Besteuerungsgrundlage nur so weit außer Kraft setzen, wie es zur Erreichung des Zieles erforderlich ist (Urteil 324/82, Kom/Belgien). Dies gilt nicht für die Regel des Art 10/5 des deutschen UStG, der die Möglichkeit gibt, bei Umsätzen zwischen ... nahen Verwandten entsprechend der in Art 10/4 enthaltenen Regel über den Eigenverbrauch nicht auf die Gegenleistung, sondern auf die Gestehungskosten abzustellen. Zwischen diesen Personen ist zwar die Gefahr der Steuerhinterziehung besonders groß; im Anlaßfall war jedoch unbestritten, daß der vereinbarte Mietzins den Marktpreisen entsprach. Da auf dem Wohnungsmarkt - wo steigende Baukosten mit politischen Bestrebungen, die Wohnungspreise niedrig zu halten, zusammentreffen - ein unter den Gestehungskosten liegender Marktpreis keine Seltenheit ist, wird von der staatlichen Gesetzgebung keine Einzelfallregelung verlangt, abgesehen davon, daß eine allgemein gefaßte Norm nur auf wenige Fälle anwendbar sein kann.

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