§ 19 FBG: Die Abweisung oder Zurückweisung eines Antrages auf Unterbrechung des Eintragungsverfahrens kann nach § 19 Abs 3 FBG nicht angefochten werden. Ein Beschluß des RekG, mit dem die vom ErstG verfügte Verfahrensunterbrechung abgelehnt wird, ist daher jedenfalls unanfechtbar.