b) Ein weiteres Urteil war um den Nachweis der Einheitlichkeit der Rsp bemüht, da sich der EuGH für einen gemeinschaftsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff ausgesprochen (Urteil Danmols Inventar) und diesen auch umschrieben (zuletzt: Urteil Asscher) hat: Diese Übung war für die Zwecke der Freizügigkeit vorgenommen worden, um den MS die Möglichkeit zu nehmen, Arbeitnehmergruppen das Recht auf Freizügigkeit zu entziehen. In gleicher Weise wollte der EuGH im Urteil Van Poucke klären, daß auch Beamte Arbeitnehmer im Sinne des Vertrages sind. Die Notwendigkeit dieser Klärung ergab sich aus dem Aufbau des Art 13/2 der VO 1408/71 , der den Fall der Ausübung nur eines Berufs betrifft und Beamte neben Selbständige und Unselbständige stellt.