Die Frage, ob die Kom hinreichende Beweise (iG: zur Frage, ob sie ihrer Pflicht zur Anhörung nachgekommen ist) vorgelegt hat, ist eine Tatsachenfrage, die sich der Beurteilung im Rechtsmittelverfahren vor dem EuGH entzieht:
Urteil C-143/95 P (Kom/Socurte ua) vom 9. Jänner 1997.