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Bezugsrechtsausschluß bei der AG: Keine Sperrwirkung der 2. KapitalRL nach dem EuGH-Urteil Siemens/Nold*)*)Abgedruckt in diesem Heft der WBl, S 116.

Aufsätzevon Univ.-Ass. DDr. Gerwin Haybäck und DDr. Franz Urlesbergerwbl 1997, 97 Heft 3 v. 20.3.1997

I. Einleitung

Die vorliegende EuGH-E1)1)EuGH 19. 11. 1996, Rs C-42/95 - ,Siemens AG/Henry Nold` (BGH) = ZIP 1996, 1015, abgedruckt in diesem Heft der WBl, S 116; s neuestens Stern, Siemens/Nold und der Ausschluß des Bezugsrechtes, RdW 1997, 55€f. ist sowohl für das Problem der richtlinienkonformen Umsetzung der 2. KapitalRL ins österr Aktienrecht durch das EU-GesRÄG 19962)2)EU-Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz - EU-GesRÄG (BGBl 1996/304); zu den Änderungen im Aktienrecht s Reich-Rohrwig, EU-Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz, (1996) 23 ff, 224 ff. als auch für das des Umfanges und der Reichweite der Inhaltskontrolle von Bezugsrechtsausschlüssen („Kontrolldichte“) von Bedeutung. Konkret handelt es sich dabei um die Lösung zweier Fragen, einer gemeinschaftsrechtlichen (II.) und einer innerstaatlichen dh gesellschaftsrechtlichen (III. und IV.), die beide eng miteinander verbunden sind und über den Anlaßfall des Bezugsrechtsausschlusses bei Kapitalerhöhungen mit Sacheinlagen hinausweisen (V.).

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