I. Einleitung
Die vorliegende EuGH-E1) ist sowohl für das Problem der richtlinienkonformen Umsetzung der 2. KapitalRL ins österr Aktienrecht durch das EU-GesRÄG 19962) als auch für das des Umfanges und der Reichweite der Inhaltskontrolle von Bezugsrechtsausschlüssen („Kontrolldichte“) von Bedeutung. Konkret handelt es sich dabei um die Lösung zweier Fragen, einer gemeinschaftsrechtlichen (II.) und einer innerstaatlichen dh gesellschaftsrechtlichen (III. und IV.), die beide eng miteinander verbunden sind und über den Anlaßfall des Bezugsrechtsausschlusses bei Kapitalerhöhungen mit Sacheinlagen hinausweisen (V.).