vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Fristenlauf zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach Zuschlagserteilung erst ab Kenntnis vom Zuschlagsempfänger

RechtsprechungVergaberechtwbl 1997, 84 Heft 2 v. 20.2.1997

§§ 91 Abs 3, 92 Abs 3 BVergG: Es ist davon auszugehen, daß „Kenntnis des Zuschlages“ gemäß § 92 Abs 3 BVergG überdies erfordert, daß ein Bieter nicht nur von der Tatsache des Zuschlages, sondern auch vom Zuschlagsempfänger Kenntnis hat, da er nur dadurch in den Stand versetzt wird, im Vergleich mit seinem eigenen Angebot beurteilen zu können, ob die rechtlichen und sachlichen Voraussetzungen für einen Antrag gemäß § 91 Abs 3 BVergG gegeben sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!