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Unzulässiger Ausschluß vom Vergabeverfahren wegen eines noch anhängigen Zivilrechtsstreits

RechtsprechungVergaberechtwbl 1997, 84 Heft 2 v. 20.2.1997

§ 44 Abs 1 Z 4 BVergG: Der Senat ist in Übereinstimmung mit der begründeten Empfehlung der Bundes-Vergabekontrollkommission vom 31. Jänner 1996, Zl S-1/96-11*)*)Wbl 1996, 377 f. der Auffassung, daß eine vom Auftraggeber nachweislich festgestellte schwere Verfehlung eines Bewerbers im Sinne des § 44 Abs 1 Z 4 BVergG nicht vorliegt, wenn sich der Nachweis ausschließlich auf Umstände stützt, die in einem anhängigen Zivilrechtsstreit aus einem früheren Auftragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und diesem Bewerber streitig sind.

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