vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Austritt eines Lehrlings wegen Konkurseröffnung

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 1997, 77 Heft 2 v. 20.2.1997

§§ 25 Abs 1, 78 KO; § 14 Abs 2 lit d BAG: Die vom Konkursgericht verfügte Schließung des Unternehmens bewirkt für sich allein keine rechtliche Unfähigkeit zur Lehrlingsausbildung. Eine vorzeitige Beendigung des Lehrverhältnisses tritt somit nicht ein. Dasselbe gilt für die Anzeige des Ruhens der Gewerbeberechtigung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!