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Vorstandsmitglieder regelmäßig nicht arbeitnehmerähnlich

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 1997, 77 Heft 2 v. 20.2.1997

§ 1151 ABGB; § 75 AktG; § 51 Abs 3 Z 2 ASGG; § 51 Abs 1 Z 6 JN: Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft sind keine Arbeitnehmer. Sie sind regelmäßig auch nicht arbeitnehmerähnlich. Für Streitigkeiten aus der Tätigkeit als Vorstandsmitglied sind die Arbeits- und Sozialgerichte nicht zuständig.

OGH 24. 5. 1996, 9 Ob A 2003/96 (OLG Graz 11. 1. 1996, 7 Ra 6/96; LG Graz 8. 2. 1995, 36 Cga 17/95)

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