vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verjährung von Regreßansprüchen des Hauptfrachtführers gegen seinen Unterfrachtführer

RechtsprechungZivil- und Handelsrechtwbl 1997, 34 Heft 1 v. 20.1.1997

Art 32 Abs 1 lit a CMR: Die Verjährung von Regreßansprüchen des Hauptfrachtführers gegen seinen Unterfrachtführer beginnt frühestens mit dem Ersatz des Schadens durch den Hauptfrachtführer an seinen Vertragspartner. Dies gilt auch dann, wenn kein einziger (durchgehender) Frachtbrief ausgestellt wurde. Es ist ständige Rechtsprechung des OGH, daß für derartige Regreßansprüche der in Art 32 Abs 1 lit a CMR festgesetzte Verjährungsbeginn nicht in Betracht kommt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!