a) Art 216 EG-V, Art 77 EGKS-V, Art 189 EAG-V; Beschluß der Vertreter der Regierungen der MS über die Festlegung der Sitze der Organe und bestimmter Einrichtungen und Dienststellen der EG (ABl C 341/92 )
EuGH 1. 10. 1997, Rs C-345/95 (Frankreich/EP)
Im genannten Beschluß heißt es: „Das Europäische Parlament hat seinen Sitz in Straßburg; dort hält es die zwölf monatlich stattfindenden Plenartagungen einschließlich der Haushaltstagung ab“.