Art 6, 48-51 und 177 EG-V
EuGH 9. 10. 1997, Rs C-291/96 (Martino Grado, Shahid Bashir)
Die Frage, ob das Weglassen der Anrede „Herr“ in einem Strafbefehl gegen den Bürger eines anderen MS als Verletzung seiner Menschenwürde auch als Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art 6 EG-V zu ahnden ist, entzieht sich der Beurteilung durch den EuGH: Das Gleichbehandlungsgebot des Art 6 gilt im Anwendungsbereich des Vertrags und bezieht sich insbesondere auf Vorschriften, die die Beachtung der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen im allgemeinen oder die Freizügigkeit im besonderen gewährleisten sollen.