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Betriebsbedingte Kündigung

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 1997, 483 Heft 11 v. 20.11.1997

§ 105 Abs 3 ArbVG: Die betriebswirtschaftliche Notwendigkeit von Rationalisierungsmaßnahmen ist grundsätzlich vom Gericht nicht zu überprüfen.

Den Arbeitgeber trifft allerdings eine soziale Gestaltungspflicht, weil eine betriebsbedingte Kündigung nur als ultima ratio in Betracht kommt.

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