Einleitung
Zahlreiche Verfahren bei der Bundes-Vergabekontrollkommission und beim Bundesvergabeamt zeigen Fehlinterpretationen oder Meinungsverschiedenheiten bei der Anwendung des Bundesvergabegesetzes (BVergG) auf, die oft ein Mißverstehen der Grundsätze des Vergaberechts widerspiegeln. Manche Streitfrage wäre schon im Vergabeverfahren zu lösen, wenn sich die Beteiligten an den Grundsätzen des BVergG orientieren und nicht mehr oder minder perfekte Detailbestimmungen losgelöst vom Gesamtzusammenhang sezieren würden. Der folgende Beitrag soll eine Rückbesinnung auf eine vergaberechtliche Gesamtschau fördern.