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UVS als erste Kontrollinstanz von Akten der Privatwirtschaftsverwaltung

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 1997, 446 Heft 10 v. 20.10.1997

Art 129, 129a B-VG; §§ 18€ff NÖ VergabeG: Die Berufung der UVS zur Kontrolle von Entscheidungen, die im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung getroffen wurden, - namentlich die Berufung der UVS zur Durchführung von Nachprüfungsverfahren in Vergabesachen - ist von der Bundesverfassung nicht ausgeschlossen.

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