Der europäische Datenschutzausschuss hat im September 2020 neue Leitlinien zu den Begriffen „Verantwortlicher“, „Auftragsverarbeiter“ und „gemeinsam Verantwortliche“ der DSGVO veröffentlicht. Es handelt sich dabei um zentrale (funktionale) Begriffe des Datenschutzrechtes, an welche unterschiedliche datenschutzrechtliche Pflichten geknüpft sind. Der europäische Datenschutzausschuss hat diese Begrifflichkeiten auf rund 50 Seiten analysiert und konkretisiert sowie stellenweise auch mit praxisbezogenen Beispielen veranschaulicht. Es gilt grundsätzlich auch weiterhin: „Verantwortliche“

