Feldhamster sind gemäß der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) eine streng geschützte Tierart. Besonderen Schutz genießen daher auch ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Über den Dienstnehmer eines Bauträgers wurde eine Verwaltungsstrafe aufgrund der Beschädigung bzw Zerstörung der Fortpflanzungs- bzw Ruhestätte von Feldhamstern verhängt. Im Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht Wien blieb unbestritten, dass im Rahmen von Bautätigkeiten

