VwGH, 19.06.2020, Ra 2017/04/0125
Sachverhalt
Die Stadtgemeinde Salzburg hatte 2007 in einem offenen Verfahren im Oberschwellenbereich über die Lieferung von Schulmahlzeiten der X* den Zuschlag erteilt. Festgelegt war, dass der Preis der Mahlzeiten „im gegenseitigen Einvernehmen“ geändert werden kann. In der Folge wurde der Preis „in Anlehnung an den Verbraucherpreisindex“ angehoben.

