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Neue Richtlinie zur Auslegung der Datenschutzgrundverordung oder „Was ist eine Cookie Wall“?

NewsflashVIL 2020, 17 Heft 3 v. 15.6.2020

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) – welcher seit 25.5.2018 die Aufgaben der sogenannten „Art 29 Arbeitsgruppe“ übernommen hat und seither für eine einheitliche Anwendung der DSGVO Sorge tragen soll – hat am 4.5.2020 erneut eine Richtlinie zur Beantwortung bzw Auslegung der Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) herausgegeben („Guidelines 05/2020 on consent under Regulation 2016/679“). In dieser Richtlinie werden insbesondere zwei zentrale Fragen im Hinblick auf den Begriff der „Einwilligung“ iSd Art 4 Absatz 11 DSGVO thematisiert und in einigen Punkten geklärt:

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