Im Urteil vom 19.12.2018, C-216/17 hat der EuGH zwei bedeutende Aussagen getätigt, die auch in Österreich bei Vergaben von Rahmenvereinbarungen weitreichende Auswirkungen nach sich gezogen haben. Der Fachartikel dieser Ausgabe des VIL beschäftigt sich – auch unter Berücksichtigung von aktueller deutscher Rechtsprechung – eingehend mit den vom EuGH aufgeworfenen Punkten.

