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DSGVO-Verstoß ist kein „unlauterer“ Rechtsbruch nach UWG

NewsflashVIL 2020, 1 Heft 3 v. 15.6.2020

In seinem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 20.11.2019, 4 Ob 84/19k, hatte der OGH die Fragen zu beantworten, ob eine freiwillige Interessensvertretung für seine Mitglieder einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht geltend machen kann und ob ein solcher Verstoß einen Rechtsbruch gemäß § 1 UWG darstellt, der (auch) im Wege des UWG geltend gemacht werden kann.

Der OGH verneinte beides.

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