vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Neue EU-Schwellenwerte für 2020/2021

NewsflashRA Dr. Stephan HeidVIL 2019, 14 Heft 6 v. 15.12.2019

Die EU-Schwellenwerte für die Anwendung des EU-Vergaberechts werden von der EU-Kommission regelmäßig alle zwei Jahre geprüft und gegebenenfalls angepasst. Nun hat die EU-Kommission am 31.10.2019 neue Schwellenwerte im Amtsblatt der EU veröffentlicht, die mit Jänner 2020 in Kraft treten werden. Bemerkenswert dabei ist, dass die EU-Schwellenwerte mit Jänner 2020 ein wenig gesenkt werden sollen.

Ab 1.1.2020 gelten folgende EU-Schwellenwerte (jeweils exkl USt):

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!