Die EU-Schwellenwerte für die Anwendung des EU-Vergaberechts werden von der EU-Kommission regelmäßig alle zwei Jahre geprüft und gegebenenfalls angepasst. Nun hat die EU-Kommission am 31.10.2019 neue Schwellenwerte im Amtsblatt der EU veröffentlicht, die mit Jänner 2020 in Kraft treten werden. Bemerkenswert dabei ist, dass die EU-Schwellenwerte mit Jänner 2020 ein wenig gesenkt werden sollen.
Ab 1.1.2020 gelten folgende EU-Schwellenwerte (jeweils exkl USt):

