BVwG, 24.01.2017, W134 2141459-1/15E
Sachverhalt:
Die BIG (Bundesimmobiliengesellschaft) hatte ein offenes Verfahren im Unterschwellenbereich zur Vergabe eines Bauauftrages betreffend die Haftraum-Rufanlage der Justizanstalt Graz-Jakomini durchgeführt.
Die Auftraggeberin nahm die Zuschlagsentscheidung, die sie zugunsten der XXXX getroffen hatte, zurück und widerrief das Vergabeverfahren. Die Begründung: die Ausschreibung sei so unklar verfasst gewesen, dass die Angebote nicht miteinander vergleichbar seien.

