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BVwG: Widerruf der Rufanlage

Aktuelle RechtsprechungVIL-SlgSonja VrbovszkyVIL-Slg 2017/21VIL 2017, 18 Heft 3 v. 1.5.2017

BVwG, 24.01.2017, W134 2141459-1/15E

Sachverhalt:

Die BIG (Bundesimmobiliengesellschaft) hatte ein offenes Verfahren im Unterschwellenbereich zur Vergabe eines Bauauftrages betreffend die Haftraum-Rufanlage der Justizanstalt Graz-Jakomini durchgeführt.

Die Auftraggeberin nahm die Zuschlagsentscheidung, die sie zugunsten der XXXX getroffen hatte, zurück und widerrief das Vergabeverfahren. Die Begründung: die Ausschreibung sei so unklar verfasst gewesen, dass die Angebote nicht miteinander vergleichbar seien.

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