Sind auch Prokuristen als „in der Geschäftsführung tätige Personen“ zu qualifizieren? Und welche rechtlichen Folgen hat das in Vergabeverfahren? Dieser spannenden Frage geht der Fachbeitrag in dieser Ausgabe des VIL nach und beschäftigt sich mit einer entsprechenden Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 12.9.2016, Ra 2015/04/0081). Gemäß § 68 Abs 1 Z 1 und 4 BVergG 2006 sind nämlich Unternehmer aus einem Vergabeverfahren auszuscheiden, wenn der Auftraggeber Kenntnis von einer rechtskräftigen Verurteilung „gegen physische Personen, die in der Geschäftsführung tätig sind“ hat. Ob das auch Prokuristen betrifft, können Sie in unserem Fachbeitrag nachlesen.

