vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Sind auch Prokuristen „in der Geschäftsführung tätige Personen“? Diese Frage kann für Vergabeverfahren relevant sein und wurde nun vom Verwaltungsgerichtshof geklärt

FachbeitragRA Dr. Stephan Heid , RA Mag. Martin SchieferVIL 2017, 1 Heft 3 v. 1.5.2017

Gemäß § 68 Abs 1 Z 1 und 4 BVergG 2006 sind Unternehmer aus einem Vergabeverfahren auszuscheiden, wenn der Auftraggeber Kenntnis von einer rechtskräftigen Verurteilung „gegen in deren Geschäftsführung tätige physische Personen“ (Z 1) bzw „gegen physische Personen, die in der Geschäftsführung tätig sind“ (Z 4) hat. Die Frage, ob auch Prokuristen als „in der Geschäftsführung tätige Personen“

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!