LVwG Stmk, 25.08.2015, LVwG 443.8-1850/2015
Sachverhalt
Das Land Steiermark hatte einen Bauauftrag im Oberschwellenbereich im Wege eines offenen Verfahrens nach dem Billigstbieterprinzip ausgeschrieben.
In der bestandsfest gewordenen Ausschreibung war ua festgelegt, dass der Auftragnehmer die Einsatzsicherheit und ausschreibungskonforme Ausführung der Brandmeldeanlage mittels Prüfung durch eine staatlich akkreditierte Prüfstelle nachzuweisen hat.

