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BVwG: Auch das Ausfüllen „unechter“ Bieterlücken darf keine Lücken hinterlassen!

Aktuelle RechtsprechungVIL-SlgVIL-Slg 2016/16VIL 2016, 11 Heft 3 v. 1.5.2016

BVwG, 12.02.2016, W134 2118711-2/23E

BVwG, 12.02.2016, W134 2118747-2/40E

Sachverhalt

Die BIG hatte einen Bauauftrag im Wege eines offenen Verfahrens im Oberschwellenbereich ausgeschrieben. Die Ausschreibung wurde bestandsfest. Im Leistungsverzeichnis waren „unechte“ Bieterlücken vorgesehen und festgelegt, dass die Leitprodukte als angeboten gelten, wenn der Bieter keine durch Prüfzeugnisse nachweisbar gleichwertigen Erzeugnisse seiner Wahl einsetzt.

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