Am 28.3.2014 wurde das neue Richtlinienpaket bestehend aus einer neuen allgemeinen Vergaberichtlinie 2014/24/EU, einer neuen Sektorenrichtlinie 2014/25/EU und einer eigenen Konzessionsvergaberichtlinie 2014/23/EU veröffentlicht. Diese sind am 17.4.2014 auf Unionsebene in Kraft getreten und müssen von den Mitgliedsstaaten – mit wenigen Ausnahmen – bis zum 18.4.2016 in nationales Recht umgesetzt werden. Eine Umsetzung bis zum 18.4.2016 wird in Österreich aufgrund der schwierigen politischen Verhandlungen nicht möglich sein, führt Kanzlerminister Josef Ostermayer aus und hofft, zumindest bis zum Sommer einen mit den Ländern akkordierten Ministerialentwurf vorlegen zu können. In diesem Fall könnte im Herbst eine beschlussreife Gesetzesvorlage vorliegen.

