Nach einem langen Tauziehen zwischen Bund und Ländern ist die Novellierung des Bundesvergabegesetzes 2006 und des Bundesvergabegesetzes Verteidigung und Sicherheit 2012 am 1.3.2016 in Kraft getreten. Am 10.12.2015 wurde die am 7.7.2015 vom Ministerrat beschlossene Regierungsvorlage zur BVergG-Novelle 2015 in leicht abgeänderter Version im Nationalrat beschlossen (VIL 2016/1). Eine Woche darauf nahm auch der Bundesrat die Novelle einstimmig an. So wurde eine weitreichendere Anwendung des Bestbieterprinzips als Zuschlagssystem insbesondere bei Bauaufträgen und eine umfassende Offenlegungspflicht aller Sub- und Subsubunternehmer eingeführt sowie die Bestimmungen für Verstöße gegen arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften der – im Rahmen des Arbeits- und Sozialrechtsänderungsgesetz 2014 – geänderten Rechtslage angepasst. Die Regierung erhofft sich durch das neue Bundesvergabesetz eine Ankurbelung der heimischen Wirtschaft.

