Der Fachbeitrag dieser Ausgabe setzt sich mit einer grundlegenden, aktuellen Entscheidung des EuGH auseinander, die eine Adaption des Bundesvergabegesetzes verlangt. In dieser Entscheidung gelangt der EuGH zu dem Ergebnis, dass eine nationale Regelung, die die Geltendmachung von Schadenersatzersatzansprüchen an eine sechsmonatige Frist für die Einbringung eines Feststellungsantrages knüpft, dem Unionsrecht widerspricht.

