BVergG § 341 Abs 2 iVm § 332 Abs 3
Das Unionsrecht steht einer nationalen Regelung entgegen, wonach eine Klage auf Schadenersatz binnen einer sechsmonatigen Ausschlussfrist eingebracht werden muss.
EuGH C-166/14, 26.11.2015
BVergG § 341 Abs 2 iVm § 332 Abs 3
Das Unionsrecht steht einer nationalen Regelung entgegen, wonach eine Klage auf Schadenersatz binnen einer sechsmonatigen Ausschlussfrist eingebracht werden muss.
EuGH C-166/14, 26.11.2015
