Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat die Beratungen zu der BVergG-Novelle am 9.11.2015 überraschend aufgrund von Einwänden des Landes Tirol vertagt. Das vorgesehene Inkrafttretensdatum, der 1.3.2016, kann dann eingehalten werden, wenn die von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu führenden Gespräche bis zum nächsten Ausschusstermin am 3.12.2015 Früchte tragen. Das Land Tirol brachte vor, dass der Gesetzesentwurf ohne Einbindung der Bundesländer erarbeitet wurde. Mit der vorliegenden Gesetzesnovelle wird eine Stärkung des Bestbieterprinzips gegenüber dem Billigstbieterprinzip angestrebt. Der Fokus soll dadurch bei Vergaben auf Qualitätskriterien und Folgekosten gelegt werden. Das könnte für öffentliche Auftraggeber zwar einen finanziellen Mehraufwand bedeuten, mittelfristig könnten sie aber mit Einsparungen rechnen. Vor allem in der Baubranche gibt es Klagen über unseriöse Unternehmen, die durch undurchsichtige Firmenkonstruktionen Aufträge an dutzende Subunternehmen weitergegeben und durch Lohndumping die Preise gedrückt haben. Es werden negative Auswirkungen auf den angestrebten Konjunkturaufschwung und den Arbeitsmarkt befürchtet, sollte sich der Beschluss über den 3.12.2015 hinaus verzögern.

