Die Europäische Kommission kommt in ihrer Mitteilung vom 9.9.2015 an das Europäische Parlament und den Rat, zu den Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe im Zusammenhang mit der aktuellen Flüchtlingsproblematik, zu dem Schluss, dass in den Vorschriften der EU ausreichende Regelungen enthalten sind, um die Auftragsvergabe entsprechend den Bedürfnissen der Flüchtlinge durchzuführen. Die Europäische Kommission plädiert in ihrer Mitteilung im Gegensatz dazu nicht für die Einführung spezieller Regelungen betreffend die Auftragsvergabe, wie bspw eine partielle Ausnahme von den vergaberechtlichen Bestimmungen, um dem massiven Zustrom von Flüchtlingen zeitnah Abhilfe zu schaffen (KOM(2015) 454).

