Die Auswirkungen der aktuellen Flüchtlingskrise auf das Vergaberecht werden in unserem Fachbeitrag dargestellt. Wir zeigen Ihnen anhand der Mitteilung der Europäischen Kommission vom 9.9.2015 zwei verschiedene durch die Bestimmungen des BVergG gedeckte Varianten auf, wie in dieser Ausnahmesituation reagiert werden kann. Wir erörtern die Voraussetzungen der Anwendung der Verkürzung der Teilnahme- und Angebotsfristen im Oberschwellenbereich bei Dringlichkeit und des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung.

