Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz bringt umfassende Neuerungen für Haushaltskunden, wie vereinheitlichte elektronische Kommunikation, verpflichtende Vertragszusammenfassungen und einen Sozialtarif für vulnerable Verbraucher. Wesentlich ist das neue gesetzliche Preisänderungsrecht, das den bisherigen Verbraucherschutz deutlich abschwächt und kollektivrechtliche Durchsetzungsmöglichkeiten einschränkt. Zudem wurden neue Regeln für Tarife mit dynamischen und festen Preisen, Web-Portale, Grundversorgung und Auffangversorgung geschaffen.

