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"Schadenfreibonus" nur bei elektronischer Kommunikation

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2026/21VbR 2026, 34 - 36 Heft 1 v. 25.3.2026

§ 5a Abs 1, § 15a Abs 1 VersVG; § 6 Abs 2 Z 3 und Abs 3, § 28 KSchG; § 879 Abs 3 ABGB

Knüpft der VR die Gewährung einer Gutschrift bei Schadenfreiheit während des Kalenderjahrs (hier: "Schadenfreibonus" von bis zu 10 % der Prämien) im Rahmen eines Kundenbindungsprogramms an die Zustimmung des VN zur elektronischen Kommunikation, verstößt dies gegen den Grundsatz der Wahlfreiheit der Kommunikationsmittel gem § 5a Abs 1 VersVG.

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