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Zugangsfiktion für qualifizierte Mahnung

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2026/19VbR 2026, 33 Heft 1 v. 25.3.2026

§§ 10, 39 VersVG; § 862a ABGB

Qualifizierte Mahnungen iSd § 39 VersVG müssen nicht stets eingeschrieben übermittelt werden. Der VR trägt die Beweislast für den Zugang der Mahnung. Nur für die Inanspruchnahme der Zustellfiktion des § 10 Abs 1 VersVG ist die Absendung in Form eines eingeschriebenen Briefs notwendig.

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