Geschäftsmodelle, die auf eine Kapitalisierung von Besitzschutzansprüchen abzielen (Geld oder Besitzstörungsklage!), erlebten in den letzten Jahren eine Hochkonjunktur. Die Rsp war bislang nicht in der Lage, dem Problem Einhalt zu gebieten. Nun will die Politik "erpresserischen Abmahnungen" durch ein Sonderverfahrensrecht für Besitzstörungen mit Kfz, das mit 1. 1. 2026 in Kraft getreten ist, einen Riegel vorschieben. Der Beitrag leuchtet Entwicklungen in der Rsp aus, analysiert die Gesetzesänderung und richtet schließlich den Blick auf alternative Parkraumbewirtschaftungskonzepte, auf die Besitzschutzunternehmen in Zukunft vermehrt ausweichen könnten.

