Nach den im Verbandsverfahren ergangenen Entscheidungen des OGH zur Unzulässigkeit von Kreditbearbeitungsentgelten hat das Höchstgericht seine Linie nun auch im Individualverfahren fortgesetzt. Dieser Beitrag zeigt auf, welche Fragen beantwortet sind und wo es noch Klärungsbedarf gibt.
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