§ 879 Abs 3 ABGB; § 6 Abs 1 Z 5 KSchG
Eine Wertsicherungsklausel, wonach der VPI "zur Berechnung der Wertsicherung dient" und "der Vermieter berechtigt [ist], Änderungen, die sich aus der Wertsicherung ergeben, unverzüglich geltend zu machen", sieht keinen Anspruch des Mieters auf eine Entgeltsenkung vor und verstößt gegen das Zweiseitigkeitsgebot des § 6 Abs 1 Z 5 KSchG.

