§ 4 Abs 1 Z 4, 5 FAGG; §§ 2, 14 UWG; Z 20 Anh UWG; §§ 9, 13 PrAG
Wird blickfangmäßig mit "0 Euro" geworben und beim Umworbenen bereits dadurch der Eindruck erweckt, dass es sich um ein kostenloses Angebot handelt und der Anlockeffekt ausgelöst, kann eine nachträgliche Aufklärung den Verstoß gegen Z 20 Anh UWG nicht wieder beseitigen.

