§§ 864a, 879 Abs 3 ABGB; § 6 Abs 3, § 28 KSchG
Bei der in den AGB betraglich nicht bestimmten, während des Online-Bestellvorgangs mit Euro 0,25 angezeigten Servicegebühr eines Essenslieferservice "für die erbrachten Dienstleistungen" handelt es sich um das iSd § 879 Abs 3 ABGB kontrollfreie Entgelt für die Hauptleistung der Plattform, ie die Vermittlung des Vertrags. Die Klausel verstößt auch nicht gegen § 864a ABGB und § 6 Abs 3 KSchG.

