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Kreditbearbeitungsgebühr gröblich benachteiligend

RechtsprechungJudikaturPetra LeupoldVbR 2025/13VbR 2025, 26 - 30 Heft 1 v. 28.4.2025

§§ 28, 879 Abs 3, § 6 Abs 3 KSchG

Eine Kreditbearbeitungsgebühr von 1,5 % des Kreditbetrags ist kontrollfähig und gröblich benachteiligend gem § 879 Abs 3 ABGB.

Eine Klausel, die ein Entgelt des Kreditnehmers "für die Ausstellung von Löschungsquittungen" vorsieht (hier: Euro 130,-), weicht vom dispositiven Recht ab und ist gröblich benachteiligend gem § 879 Abs 3 ABGB.

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