Nach den Schlussanträgen des GA in der Rs C-667/21 , Krankenversicherung Nordrhein, normiert Art 82 DSGVO eine verschuldensunabhängige Haftung. Der Verschuldensgrad sei auch im Rahmen der Schadensbemessung nicht von Relevanz.
Abstract aus VbR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.