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KuKuSpoSiG: Keine Servicegebühr des Vermittlers für Gutscheineinlösung

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2022/77VbR 2022, 135 - 136 Heft 4 v. 23.8.2022

Der Vermittler von erworbenen Veranstaltungstickets ist vom persönlichen Anwendungsbereich des KuKuSpoSiG umfasst. Er darf Veranstaltungsbesuchern oder späteren Gutscheininhabern weder für die Ausstellung und Übersendung noch für die Einlösung eines Gutscheins Kosten anlasten (§ 3 Abs 1 KuKuSpoSiG). Ist der Besucher, Teilnehmer oder Gutscheininhaber ein Verbraucher, sind abweichende Vereinbarungen gem § 3 Abs 2 KuKuSpoSiG unwirksam.

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